Der Klimawandel ist in vollem Gange. Die letzten fünf Jahre waren weltweit zugleich die wärmsten jemals gemessenen Jahre seit Beginn der Aufzeichnungen. Die sich daraus ergebenden Risiken für die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft sind enorm. Aus diesem Grund hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) im Juli 2020 einen Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht. Das Ziel dieses Leitfadens ist es, von der FMA beaufsichtigte Unternehmen (wie auch die betrieblichen Vorsorgekassen), neben einer Hilfestellung bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, auf die Taxonomie- und Disclosure-Verordnung vorzubereiten. Das Ziel dieser EU-Verordnungen ist es u.a. unionsweit ein einheitliches Rahmenwerk in puncto Nachhaltigkeit zu schaffen sowie nachhaltige Investitionen zu erleichtern. Dies wird durchaus begrüßt, ist es doch unseres Erachtens auf europäischer Ebene bereits längst überfällig. Europa hätte hier sogar noch früher, noch gemeinschaftlicher und als weltweiter Vorreiter agieren können und sollen.
Wie erwähnt sollen zukünftig Klima- bzw. Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement methodische Berücksichtigung finden. Auch ist ein Bekenntnis zur Proportionalität im Leitfaden enthalten. Das bedeutet, dass größere Banken ihre Nachhaltigkeitsrisiken genauer und mehr im Detail bewerten und steuern müssen als kleine Banken mit weniger Ressourcen. Auch potentielles „Greenwashing“, wird im Leitfaden adressiert, welches auch mittels der beiden erwähnten Verordnungen durch Begriffsbestimmungen (& -abgrenzungen) sowie Veröffentlichungspflichten vermieden bzw. minimiert werden soll. Unter „Greenwashing“ wird verstanden, sich selbst bzw. Produkte als besonders umweltfreundlich darzustellen, obwohl tatsächlich kein oder zu wenig Beitrag für Umwelt und Gesellschaft geleistet wird. Komplementär zu den Verordnungen können z.B. der EU Green Bond Standard, das EU Ecolabel für Finanzprodukte, das Österreichische Umweltzeichen etc. im Zertifizierungsprozess ein potentielles Greenwashing verhindern bzw. sollten sie dem Investor eine tatsächlich nachhaltige Geldanlage attestieren.
Der Grundsatzgedanke von fair-finance war und ist es seit jeher, das treuhändisch verwaltete Vermögen sinnstiftend im finanziellen u n d im nachhaltigen Sinn einzusetzen. Eine Investition mit Wirkung sozusagen. Daher wird u.a. nur in Unternehmen investiert, die keinerlei Verstöße gegen menschliche, ökologische oder soziale Normen aufweisen. All unsere Fonds sind bereits auch nach dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert. Insgesamt wird fair-finance mit ihren Investments weiterhin dem Klimawandel entgegenwirken und daher indirekt die damit verbundenen Risiken mindern.