Die Zusammensetzung des Arbeitnehmers dominierten Aufsichtsrats von fair-finance stellt sicher, dass die Vision und die Unternehmensphilosophie bestmöglich und nachhaltig umgesetzt werden.
Nur drei der sieben Aufsichtsratsmitglieder sind als Kapitalvertreter den Eigentümern verpflichtet. Drei Aufsichtsratsmitglieder werden von der gesetzlichen Arbeitnehmervertretung oder direkt von den Kunden nominiert. Und als einzige Vorsorgekasse verfügt fair-finance über einen Betriebsrat, dessen Vertreterin auch Mitglied des Aufsichtsrates ist.
Aufsichtsrat und Vorstand werden von einem Kundenbeirat beraten. Die Frage- und Kontrollrechte des Beirates sind verbindlich in einer Geschäftsordnung festgehalten. Kundinnen und Kunden sind eingeladen an den Sitzungen dieses Gremiums teilzunehmen und ihr persönliches Mitgestaltungsrecht auszuüben.
Die privaten Aktionäre haben sich in einer Syndikatsgesellschaft zusammen geschlossen, um sicher zu stellen, dass nicht Einzelinteressen das Wohl und die Zielsetzung der Gesellschaft behindern. Die privaten Aktionäre stellen somit gemeinsam den größten Aktionär ohne jedoch die Mehrheit der Anteile zu halten. Das Fehlen eines Mehrheitsaktionärs (> 50%) ist ein wesentliches Element zur Sicherung der Unabhängigkeit.
Gemeinsam mit dem Dirimierungsrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden und den Vertretern des fair-finance Vereins können selbst spätere Großaktionäre keinen bestimmenden Einfluss auf die Geschäftspolitik ausüben. Die Unabhängigkeit bleibt dauerhaft gewährleistet.