Die Beiträge gelten in voller Höhe als Betriebsausgabe. Abhängig von der Einkommenshöhe beträgt Ihr Steuervorteil bis zu 44 % (50 % Höchststeuersatz minus 6 % Endbesteuerung im Auszahlungsfall) bzw. 50% im Fall der Verrentung des angesparten Abfertigungskapitals.
· Die Veranlagung in der Betrieblichen Vorsorgekasse (BVK) ist steuerfrei (keine KESt).
· Sie haben eine gesetzliche Kapitalgarantie zumindest in Höhe der einbezahlten Bruttobeiträge.
· Ab Pensionsantritt können Sie eine steuerfreie Rente beziehen oder
· Bei Einmalauszahlung wird Ihr Guthaben nur mit 6 % versteuert
Kostenführerschaft
Hinsichtlich der Verwaltungskosten ist fair-finance Marktführer.
Zinsgarantie
fair-finance bietet als einziger Anbieter eine Zinsgarantie - ohne Sicherungskosten und ohne Mindestperformance.
Gewinnbeteiligung und Mitspracherecht (genossenschaftsähnliche Elemente)
Kunden sind in Höhe von 10% in Form einer Kostengutschrift am Gewinn beteiligt und haben über den Verein zur Förderung nachhaltiger und fairer Finanzdienstleistungen und Kapitalveranlagungen Mitsprache- und Kontrollrecht.
Nachhaltige, ethische und soziale Vermögensveranlagung
fair-finance setzt neue Maßstäbe hinsichtlich einer nachhaltigen, ethischen und sozialen Vermögensveranlagung. Sichergestellt wird dies durch einen strengen Positiv/Negativ - Kriterienkatalog.
Faires Service und Transparenz
Fairness und Transparenz sind in der Satzung der Gesellschaft festgeschrieben. Mittels eines regelmäßigen Newsletters sowie einer Servicetelefonnummer zum Ortstarif (0810 810 061) werden die Kunden laufend informiert.