Im Jahr 2002 wurde mit dem BMVG Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz, das 2007 in BMSVG Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz umgewandelt wurde (BGBl. I Nr. 102/2007), die Abfertigung neu geregelt. Nun haben alle Arbeitnehmer, die ab dem 1.1.2003 ein neues Arbeitsverhältnis begonnen haben, welches auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht, Anspruch auf eine Abfertigung – und zwar unabhängig davon, wie dieses Arbeitsverhältnis beendet wird (durch Kündigung, einvernehmlich etc.).
Ab dem 2. Beschäftigungsmonat zahlt der Arbeitgeber 1,53 % des Bruttoentgelts an Abfertigungsbeiträgen, die über die jeweilige Krankenkasse an die Betriebliche Vorsorgekasse zur treuhändischen Veranlagung und Verwaltung weiter geleitet werden. Einmal jährlich erhält der Arbeitnehmer von der Betrieblichen Vorsorgekasse eine Kontoinformation über die Höhe seines Guthabens.
Die Abfertigung NEU bringt in der Regel für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlreiche Vorteile.
Detailinformationen zu den Ausnahmen von der Abfertigung NEU finden Sie hier.