fair-finance versteht sich als Sozialunternehmen. Es steht also nicht die Profitmaximierung, sondern der Beitrag zur Lösung von sozialen Problemen im Vordergrund. fair-finance wendet bei der Ausübung der Geschäfte soziale, ökologische und ökonomische Kriterien im Sinne verantwortungsbewusster und nachhaltiger Entscheidungen an und lebt eine faire Partnerschaft mit Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Mit einer unbefristeten Zinsgarantie soll das primäre Kundenbedürfnis nach einer sicheren und werthaltigen Vermögensveranlagung abgedeckt werden. fair-finance gewährt jedem Anwartschaftsberechtigten - unabhängig von der gesetzlichen Kapitalgarantie - eine Zinsgarantie auf Basis der Nettobeiträge.
Die Höhe der Zinsgarantie darf den jeweils heranzuziehenden Referenzzinssatz um max. 1 Prozentpunkt unterschreiten. Für 2013 ist die Zinsgarantie mit 2,25 v.H. festgelegt.
| Jahr | Mindestzins-garantiesatz |
| 2010 | 2,25 % |
| 2011 | 2,25 % |
| 2012 | 2,25 % |
2013 2,25 %fair-finance ist berechtigt, von den hereingenommenen Selbständigenvorsorgebeiträgen einen Verwaltungskostensatz in der Höhe von 1,7% der eingehobenen Beiträge abzuziehen. Ab dem 1.1.2025 sinkt der Verwaltungskostensatz auf 1,5 v.H. und ab dem 1.1.2040 auf 1,4 v.H.
Auf eine Staffelung der Prozentsätze verzichtet fair-finance ganz bewusst, weil aufgrund einer durchschnittlichen Beschäftigungsdauer von unter 3 Jahren viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht in den Genuss dieser zeitlich gestaffelten Kosten-Reduktionen kommen.
fair-finance erhält eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von maximal 0,6 % des Vermögens, die aufgrund der Monatsendwerte errechnet und monatlich eingehoben wird.