Freiberufliche Selbständige wie Ärzte, Architekten, Dentisten und andere Freiberufler sowie Land- und Forstwirte können sich innerhalb eines Jahres ab Beginn Ihrer Tätigkeit freiwillig für die Teilnahme entscheiden.
1,53 % der maßgeblichen gesetzlichen Beitragsgrundlage (§64 Abs.3 BMSVG) werden jährlich an eine Betriebliche Vorsorgekasse zur Veranlagung und Verwaltung weiter geleitet.
Rechtsanwälte können sich innerhalb eines Jahres ab Beginn Ihrer Tätigkeit freiwillig für die Teilnahme entscheiden.
1,53 % der Höchstbeitragsgrundlage (das sind derzeit € 57.540,--) werden als Beitrag an eine Betriebliche Vorsorgekasse zur Veranlagung und Verwaltung weiter geleitet.
Seit 1.1.2010 können auch die Ziviltechniker an dem Selbständigen-Vorsorgemodell teilnehmen.
Für Ziviltechniker beträgt der Beitrag 1,53 % der für die Pensionsversicherung gemäß
§ 29a Ziviltechnikerkammergesetz (ZTKG) maßgeblichen Beitragsgrundlage (ohne Nachbemessung)!
Haben Sie sich einmal für die Selbständigenvorsorge entschieden, ist diese Entscheidung nicht mehr revidierbar, d.h. die Selbständigenvorsorge-Beiträge sind Pflichtbeiträge in der Sozialversicherung.
Organisatorische Abwicklung
Bitte den Beitrittsvertrag ausfüllen, unterschreiben und an die fair-finance Vorsorgekasse AG schicken. Alles weitere wie z.B. die Meldung an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger übernimmt fair-finance.
Einmal jährlich erhalten Sie ihre persönliche Kontoinformation mit Ihrem aktuellen Guthaben in der Selbständigenvorsorge.
Verfügungsanspruch
Möglichkeiten sofern ein Verfügungsanspruch besteht