Mitsprache für Kunden

Die Einbeziehung der Kunden, aber auch Dritter als Vertreter der Anspruchsgruppen Gesellschaft und Umwelt, in die Entscheidungsgremien von fair-finance (Aufsichtsrat, Kundenbeirat, Veranlagungskomitee) unterstreicht ähnlich der Gewinnbeteiligung für Kunden das Stakeholder-Value orientierte Geschäftsmodell.
 
Über den fair-finance Verein werden in einem Kundenbeirat wesentliche Funktionen in den Entscheidungsgremien von Kundinnen und Kunden besetzt. In dem genossenschaftsähnlichen Geschäftsmodell  haben die Anspruchsberechtigten ausgeprägte Kontroll- und Mitspracherechte, wobei der Aufsichtsrat als oberstes Entscheidungs- und Kontrollgremium mehrheitlich mit Gewerkschafts- und Arbeitnehmervertretern besetzt ist. fair-finance hat auch als einzige Betriebliche Vorsorgekasse einen Betriebsrat.

 
Das partizipative Element der Mitsprache stellt sicher, dass fair-finance den selbst gestellten Visionen und Zielen treu bleibt. Die Vertreter der Kunden müssen keine Fachleute sein, aber sie übernehmen die wesentliche Funktion der Selbstkontrolle. Sie verpflichten zur sachlichen Diskussion in den Gremien, zu Objektivität in den Entscheidungen und bringen Meinungsvielfalt und echte Demokratie in eine in der Regel kapitalgetriebene, hierarchische Unternehmensorganisation.