fair-finance gewährt im Zuge der jährlichen Gewinnverteilung eine anteilige Kostengutschrift in Höhe von 10 % des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vermindert um das Finanzergebnis. Die Gewinnbeteiligung wird mit der Feststellung des Jahresergebnisses denjenigen Anwartschaftsberechtigten gutgeschrieben, die am 1. Jänner des Folgejahres eine aufrechte Anwartschaft haben.
Mittels der Gewinnbeteiligung und der Mitsprache für Kunden setzt fair-finance das Stakeholder-Value orientierte Geschäftsmodell in die Tat um. Anstelle von einseitiger Profitmaximierung auf Seite der Eigentümer, in der Regel globale Finanzkonzerne, tritt das partizipative Element der Gewinnbeteiligung. Unternehmerischer Erfolg bringt allen Anspruchsgruppen etwas.
Für fair-finance ist diese Gewinnbeteiligung aber auch Ausdruck des partnerschaftlichen und fairen Geschäftsmodelles, das fair-finance als sogenanntes „Sozialunternehmen“ anstrebt.