Wie sicher ist die Veranlagung meiner Abfertigungsbeiträge?
Wie schaut die Zinsgarantie der fair-finance aus?
Wie schaut die Gewinnbeteiligung der fair-finance aus?
Was sind die Grundsätze der Veranlagung der fair-finance?
Wie erfolgt die Veranlagung in der fair-finance?
Mit welchem Veranlagungsergebnis kann ich bei fair-finance rechnen?
Die Betrieblichen Vorsorgekassen sind gemäß Bankwesengesetz Sonderkreditinstitute. Sie haben insbesondere auf Sicherheit, Rentabilität und auf den Bedarf an flüssigen Mitteln sowie auf eine angemessene Mischung und Streuung der Vermögenswerte Bedacht zu nehmen. Für die Veranlagung der Beiträge ist eine „Veranlagungsgemeinschaft“ einzurichten. Weiters sind entsprechende Veranlagungsvorschriften zu definieren.
Der maximale Aktienanteil ist mit 40 % beschränkt. Die Bewertung erfolgt täglich zu Marktpreisen (Tageswertprinzip).
Eine gesetzliche Kapitalgarantie sichert Ihnen eine Auszahlung zumindest in Höhe der Summe der einbezahlten Beiträge. Als Sonderkreditinstitute unterliegen die Betrieblichen Vorsorgekassen der gesetzlichen Einlagensicherung (bis zu EUR 20.000,- pro Person) und der Kontrolle durch die Finanzmarktaufsicht.
Weiters erhalten Sie bei fair-finance eine Zinsgarantie sowie eine Gewinnbeteiligung.
fair-finance gewährt jedem Anwartschaftsberechtigten unabhängig von der gesetzlichen Kapitalgarantie eine Zinsgarantie, und zwar sowohl auf von einer Vorsorgekasse übertragene Abfertigungsanwartschaft als auch auf die einbezahlten monatlichen Beiträge abzüglich der laufenden Verwaltungskosten.
Die Höhe der Zinsgarantie wird vom Vorstand der fair-finance jährlich bis zum 31.5. für das folgende Kalenderjahr festgelegt und auf unserer Website veröffentlicht. Die Höhe der jährlichen Zinsgarantie orientiert sich in einer Bandbreite von +/- 1 Prozentpunkt an jenem Prozentsatz, der in der jeweils aktuellen Höchstzinssatzverordnung für Lebensversicherungsverträge festgelegt ist. Liegt dieser Prozentsatz gemäß Höchstzinssatzverordnung am Tag der Festlegung der Höhe der Zinsgarantie jedoch über dem 12-Monats-EURIBOR, so gilt der 12-Monats-EURIBOR als Basis. siehe auch Mindestzinsgarantie
Die Zinsgarantie ist ein wesentliches Merkmale der fair-finance Vorsorgekasse AG. Mit der Gewährung der Zinsgarantie wird das zentrale Bedürfnis der Kunden nach Sicherheit und Werthaltigkeit abgedeckt und zwar in einer Form, die keine Kosten oder Nachteile gegenüber anderen Anbietern darstellen soll. Das Risiko „schlechter“ Veranlagungsergebnisse wird im Ausmaß der Garantieleistung von fair-finance getragen und nicht – wie branchenüblich – abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung auf die Kunden abgewälzt. In der Gewährung der kostenfreien Zinsgarantie kommt die Unternehmensphilosophie von fair-finance zum Ausdruck.
fair-finance gewährt im Zuge der jährlichen Gewinnverteilung eine anteilige Kostengutschrift in Höhe von 10 % des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vermindert um das Finanzergebnis. Die Gewinnbeteiligung wird mit der Feststellung des Jahresergebnisses denjenigen Anwartschaftsberechtigten gutgeschrieben, die am 1. Jänner des Folgejahres eine aufrechte Anwartschaft haben.
Die Gewinnbeteiligung ist ein wesentliches Merkmale der fair-finance Vorsorgekasse AG. In der Vereinbarung einer Gewinnbeteiligung zu Gunsten der Anwartschaftsberechtigten kommt die Unternehmensphilosophie von fair-finance zum Ausdruck.
Die Veranlagung erfolgt im Interesse der Anwartschaftsberechtigten und nimmt insbesondere auf Sicherheit, Rentabilität, den Bedarf an flüssigen Mitteln sowie eine angemessene Mischung und Streuung der Vermögenswerte und Risikofähigkeit Bedacht.
Die Grundsätze der Veranlagung sind einerseits in den von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) genehmigten Veranlagungsbestimmungen sowie insbesondere in der Erklärung über die Grundsätze der Veranlagungspolitik geregelt, welche die Grundlage für die Entscheidungen des Veranlagungsausschusses sind. In Punkt 10. dieser Erklärung wird die Auswahl der Vermögenswerte nach ethischen, ökologischen und/oder sozialen Kriterien spezifiziert, welche ein wesentliches Merkmal der fair-finance Vorsorgekasse AG ist.
Neben den Grundsätzen der Veranlagung ist der Veranlagungsprozess wesentlich für den Erfolg und stellt ein Unterscheidungsmerkmal zu den üblichen Vorgehensweisen dar. Der Veranlagungsausschuss als oberstes Entscheidungsgremium der fair-finance Vorsorgekasse besteht aus sechs Personen. Je zwei Vertreter der fair-finance selbst, der Kunden (nominiert über den Verein fair-finance zur Förderung nachhaltiger und fairer Finanzdienstleistungen und Kapitalveranlagungen) und von unterschiedlichen Partnerbanken treffen die wesentlichen Veranlagungsentscheidungen. Wesensmerkmal des Ausschusses ist, die Einbeziehung von eigentümerfremden Spezialisten (Partnerbanken) und die Tatsache, dass keine Interessensgruppe die Mehrheit im Ausschuss stellt, so dass als Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung mit den Fragestellungen eine unvergleichbare Entscheidungsqualität gegeben ist. Die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen gewährleistet weiters die völlige Transparenz und höchstmögliche Objektivität der Veranlagungsentscheidungen. Die quartalsweisen Ausschusssitzungen finden regelmäßig in den Bundesländern statt um allen Kunden die Möglichkeit zur kostengünstigen Teilnahme zu bieten.
Die Veranlagung erfolgt auf Basis der Erklärung über die Grundsätze der Veranlagungspolitik und der Beschlüsse des Veranlagungsausschusses.
Die fair-finance verfolgt eine passiv benchmarkorientierte bzw. indexnahe Veranlagungsstrategie. Zahlreiche Analysen beweisen, dass über einen Zeitraum von 10 Jahren nur rund 5 – 10 % der aktiven Fondsmanager in entwickelten Märkten in der Lage sind, den jeweiligen Vergleichsindex zu schlagen. Die durchschnittliche Asset Allokation des Gesamtmarktes aller Betrieblichen Vorsorgekassen in Österreich und die entsprechende durchschnittliche Performance stellen den Vergleichsindex für die Veranlagung der fair-finance dar. Demzufolge wird der Aktienanteil am Gesamtportfolio rund 15 % betragen, Rentenwerte werden überwiegen und es wird ein signifikanter Cash-Anteil gehalten werden. Fremdwährungen werden in der Regel abgesichert.
Die Angabe einer konkreten Asset Allokation wird erst im Jahr 2009 möglich sein, zumal die ersten Beitragszahlungen geldmarktnahe veranlagt werden. Auch ergibt sich dies in Anbetracht der aktuellen Kapitalmarktsituation als optimalste, wenn auch nur kurzfristige Veranlagungsstrategie.
Die Angabe zukünftiger Veranlagungsergebnisse ist äußerst schwierig und „seriös“ nicht möglich. Auf Basis der bisherigen Markterfahrungen erscheint bei einer marktdurchschnittlichen Asset Allokation eine durchschnittliche jährliche Performance von 3 bis 4 % nach Kosten erzielbar.
Strenge Veranlagungsvorschriften und ein Aufsichts- und Prüfsystem garantieren ein hohes Maß an Sicherheit für Beiträge und Vermögen. Die treuhändische Aussonderung des Kundenvermögens in einer „Veranlagungsgemeinschaft“ und die Mitgliedschaft in der „Einlagensicherung der Banken“ machen fair-finance so wie alle Betrieblichen Vorsorgekassen generell zu einer unvergleichbar sicheren Institutionen.
Darüber hinaus verweisen wir auf die gesetzlich verpflichtende Kapitalgarantie und die exklusiv von fair-finance gewährte Zinsgarantie. Dies bedeutet, dass im Falle eines Verfügungsanspruches alle bisher geleisteten Beiträge (Kapitalgarantie) bzw. eine Mindestverzinsung (Zinsgarantie) gewährleistet sind.