Betriebe und Abfertigung Neu

Betriebliche Vorsorge muss sein. Bei uns muss sie fair bleiben.

Der Gesetzgeber verlangt seit 1.1.2003 von allen Arbeitgebern für Arbeitnehmer, einen laufenden Beitrag in Höhe von 1,53 des monatlichen Bruttoentgeltes zu leisten. Dieser Beitrag wird über den zuständigen Träger der Krankenversicherung an eine Betriebliche Vorsorgekasse weiter geleitet.

Seit 1.1.2008 sind auch alle Freien Dienstnehmer und Selbständige, die gemäß GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, obligatorisch erfasst. Freiberuflich Selbständige sowie Land- und Forstwirte, Rechtsanwälte und Ziviltechniker können in das Modell Selbständigenvorsorge optieren. 

Unser Ansatz: sicher, fair, sozial und nachhaltig.

Zur gesetzlichen Pflicht kommt bei fair-finance Ihr gutes Recht auf persönliche Vorteile und allgemeines gesellschaftlichen Nutzen. Vier Säulen der Fairness garantieren diesen Effekt:

Servicequalität und Transparenz stehen im Vordergrund. Aufwand und Bewegung des Geldes sind klar durchschaubar und stets nachvollziehbar. Und Sie finden persönliche Ansprechpartner, die jederzeit gerne Auskunft geben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sicher ist sicher.

Alle Beiträge werden als treuhändiges Sondervermögen veranlagt und sind somit insolvenzgesichert. Ergänzend zu den gesetzliches Vorschriften erlegt fair-finance sich selbst zusätzliche vertragliche Verpflichtungen zum Schutz des Vermögens der Anleger auf. Darüber hinaus ist jeder einzelne Anwartschaftsberechtigte über die Anlegerentschädigung abgesichert. fair-finance ist Mitglied der Einlagensicherungseinrichtung der Banken und Bankiers.